Häufig gestellte Fragen

Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und unterliegt den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien. Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Eine Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Allgemeinarzt, Kinderarzt, HNO- Arzt, Neurologen, Kieferorthopäden oder Phoniater. Wenn Sie eine Verordnung vorliegen haben, melden Sie sich bitte möglichst telefonisch zur Terminabsprache oder kommen Sie einfach dienstags zwischen 11.30 Uhr und 13.00 Uhr zur Absprache  in unsere offene Sprechstunde.

Eine Verordnung muss innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden. Auf ärztliche Verordnung führen wir auch Hausbesuche durch und gehen in integrative oder sonderpädagogische Einrichtungen und in Seniorenheime.

 

Welche Ziele hat eine logopädische Behandlung?

Abhängig vom Störungsbild und den spezifischen Problemen des Patienten können
u. a.  folgende grundlegende Ziele genannt werden:

Die Logopädische Behandlung deckt hierbei viele Zielbereiche ab: 

 

Was geschieht bei einer logopädischen Behandlung?

Zu Beginn werden mit gezielten Testverfahren Artikulation, Wortschatz, Grammatik,
Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen, Atem-, Stimm- oder
Schluckfunktionen untersucht.

Zusammen mit dem ärztlichen Befund bilden sie die Grundlage für die Auswahl der
geeigneten Behandlungsmethoden.

Die Therapie enthält neben spezifischen Übungen Gespräche über den
Therapieverlauf und den zu erwartenden Erfolg, die Anleitung zum selbständigen
Üben und bei Bedarf auch gesprächsführende Elemente.

Bei Kindern wird die Wahrnehmung geschult, die Sprechfreude auf spielerische
Weise geweckt, die Sprache angeregt und systematisch aufgebaut.

Die Angehörigen werden beraten und einbezogen.